2026-04-24 08:15:03
Jane Street reicht Antrag auf Abweisung der Insiderhandelsklage gegen Terraform Labs ein
Gate News-Nachricht, 24. April — Jane Street hat einen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht, die von der Insolvenzmasse von Terraform Labs gegen das Quant-Handelsunternehmen erhoben wurde. Der Vorwurf lautet, Jane Street habe den Zusammenbruch des UST/LUNA-Algorithmus-Stablecoins herbeigeführt. Der Antrag wurde beim Southern New York District Court eingereicht.
Jane Street und einzelne Beklagte argumentieren, die Klage sei ein unbegründeter Versuch von Terraform, die Schuld für den Zusammenbruch des Ökosystems abzuschieben. Dabei heißt es: "Bei diesem Fall handelt es sich um einen Versuch der Insolvenzmasse von Terraform Labs, Bargeld von Jane Street abzuziehen, um die Rechnung für einen Betrug zu bezahlen, den Terraform selbst auf dem Markt begangen hat." Die Beklagten beantragten, die gesamte Klage mit Vorbehalt der Unzulässigkeit abzuweisen, wodurch Terraform daran gehindert würde, dieselben Ansprüche erneut einzureichen. Jane Street betonte, dass das Betrugsschema von Terraform bereits strafrechtlich verfolgt und gerichtlich verhandelt worden sei. Dazu führt das Unternehmen aus, dass der Gründer von Terraform, Do Kwon, im Dezember sich in Bezug auf Verschwörung und Drahtbetrug schuldig bekannt habe und derzeit eine 15-jährige Haftstrafe verbüßt.
In Bezug auf die Vorwürfe wegen Insiderhandels argumentierte Jane Street, Terraforms Behauptungen seien "selbstwidersprechend", da die größten Trades des Unternehmens erfolgt seien, nachdem wesentliche Informationen über den Zustand von UST/LUNA öffentlich gemacht worden waren. In der Einreichung wurde festgehalten, dass Jane Street am 8. Mai begonnen habe, eine Short-Position aufzubauen, und am 7. Mai Vermögenswerte verkauft habe. Terraform habe jedoch versäumt, wesentliche nicht öffentliche Informationen oder spezifische Back-Channel-Kommunikationen zu benennen, die Jane Street einen Vorteil verschafft hätten. Jane Street verwies außerdem auf die Wagoner-Regel, die Insolvenzmasse untersagt, Dritte zu verklagen, um Verluste zurückzugewinnen, die durch ihren eigenen Betrug verursacht wurden, und argumentierte, dass den Ansprüchen eine ordnungsgemäße Zuständigkeitsgrundlage fehle.